Stand 25.06.2021
Hier erfolgt keine Info über Quarantänepflichten.
Informieren Sie sich über den aktuellen Stand.
(Rechnen Sie mit bis 14 Tage nach der Einreise mit Quarantänemaßnahmen.
=möglicher Arbeitsausfall ohne Krankschreibung und Lohnzahlung.
Frage ob die Kasse oder der Reisende in der Quarantänt entstehende Krankheitskosten ersetzt.
Über folgendes gibt es hier unverbindliche Infos für die Einreise nach Deutschland.
> Infos über die Einstufung von Peru als Risikogebiet.
> Definition von Risikogebiet.
> Einreise aus Coronarisikogebieten nach Deutschland.
Im folgenden Auszug aus der Coronaeinreiseverordnung:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaEinreiseV_konsolidiert_BAnz_AT_10.06.2021.pdf
Stand Aktualisierung / Konsolidierung vom 10.06.2021
elektronisches Melde-und Informationssystem unter https://www.einreise-anmeldung.de,
3.Risikogebiet
ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für das vom Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministe-rium des Innern, für Bau und Heimat ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Corona-virus SARS-CoV-2 festgestellt wurde:
a)Hochinzidenzgebiet ein Risikogebiet, wenn festgestellt wurde, dass in diesem Risikogebiet eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
b)Virusvariantengebiet ein Risikogebiet, wenn festgestellt wurde, dass in diesem Risikogebiet bestimmte Va-rianten des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten sind;die Einstufung als Risikogebiet erfolgt erst mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung der Feststellung durch das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/risikogebiete,
Ende des Abschittes
———————————————-
Coronarisikogebiete des Robert Koch Institutes:
Peru gilt als Hochinzidenzgebiet.
Peru (Hochinzidenzgebiet seit 3. April 2021)
Ecuador (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021)
Es ist möglich das Peru zu Virusvariantengebiet erklärt wird.
Folgendes vom RKI Webseite Stand 24.06.2021
RKI Webseite hatte Aktualisierungsstand 18.06.2021
Auszug aus Webseite:
Stand 25.06.2021
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem der unten genannten Risikogebiete aufgehalten haben, müssen bestimmte Regeln beachten:
Anmeldepflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet sind verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung kontrolliert.
Nachweispflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen grundsätzlich bereits bei Einreise einen negativen Testnachweis mit sich führen und im Falle der Inanspruchnahme eines Beförderers diesem den Nachweis zum Zwecke der Beförderung vorlegen. Bei Voraufenthalten in einem Hochinzidenzgebiet ist auch die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises möglich. Eine Beförderung ohne Nachweis ist ausgeschlossen. Bei Einreise nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet müssen Reisende spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis besitzen. Die Nachweise müssen über das Einreiseportal unter https://www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden.
Quarantänepflicht: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.
Beendigung der Quarantäne: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden bzw. muss nicht angetreten werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.
Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Staaten.
Ende der Coronainfos für die Einreise nach DE.

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